Originalbetriebsanleitung Hebebänder / Rundschlingen nach EN 1492-1 / -2
Sicherheits- und Anwendungshinweise
SAFETYTEX® Hebebänder und Rundschlingen sind Anschlagmittel laut BGR 500 und erfüllen die Anforderungen der DIN EN 1492‑1 und ‑2.
Es handelt sich um flachgewebte Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern für allgemeine Verwendungszwecke, zum Heben und Transportieren von Lasten. Die Verwendung ist nur durch vom Unternehmer beauftragte und unterwiesene Personen zulässig.
Diese Originalbetriebsanleitung ist vor der ersten Inbetriebnahme sorgfältig zu lesen und bei Gebrauch der Produkte zu beachten. Sie sind verpflichtet, diese Anwenderinformation bei Weitergabe der Produkte beizufügen bzw. an den Empfänger auszuhändigen. Zu diesem Zweck kann diese Anwenderinformation uneingeschränkt vervielfältigt und unter www.ats-arbeitsschutz.de heruntergeladen werden.
Sie ist gültig für folgende Produkte:
- SAFETYTEX® Flachgewebte Hebebänder aus Polyester mit den Tragfähigkeiten von 1.000 kg bis 10.000 kg (1‑ bis 2‑lagig, mit verstärkten Endschlaufen).
- SAFETYTEX® Rundschlingen aus Polyester mit den Tragfähigkeiten von 1.000 kg bis 10.000 kg (2‑lagig).
Es wird insbesondere auf die folgenden Vorschriften und technischen Regeln hingewiesen:
- DIN EN 1492‑1:2000/A1:2008 – Hebebänder aus Chemiefasern
- DIN EN 1492‑2:2000/A1:2008 – Rundschlingen aus Chemiefasern
- BGR 500 – Betreiben von Lastenaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Darüber hinaus geltende Sonderregelungen sind zu beachten.
Zur Vereinfachung werden im nachfolgenden Text „Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern“ unter dem Begriff „Anschlagmittel aus Chemiefasern“ zusammengefasst.
1. Allgemeine Hinweise zur Verwendung
- Vor dem Einsatz ist das geeignete Anschlagmittel aus Chemiefasern entsprechend der vorgesehenen Anschlagart, der erforderlichen Tragfähigkeit und der Oberfläche der Last auszuwählen.
- Nicht jede auf dem Etikett dargestellte Anschlagart ist auch für jeden Lastenanschlag geeignet.
- Anschlagmittel aus Chemiefasern dürfen nicht geknotet werden.
- Das ausgewählte Anschlagmittel aus Chemiefasern muss mit lesbarem Etikett und ohne augenfällige Mängel sein.
- Anschlagmittel aus Chemiefasern dürfen nicht über die Tragfähigkeit hinaus belastet werden!
- Anschlagmittel aus Chemiefasern dürfen nicht über scharfe Kanten gespannt oder auf aufrauend wirkenden Oberflächen gezogen werden.
- Bei Lasten mit scharfen Kanten oder aufrauenden Oberflächen dürfen Anschlagmittel nur eingesetzt werden, wenn die gefährdeten Stellen geschützt sind (z. B. Schutzschlauch oder Festbeschichtung).
- Beim Wenden von Coils sind diese vorher abzulegen, damit der Kantenschutz bei Bewegung die oberen Kanten schützt.
- Anschlagmittel dürfen unter Last nicht abgesetzt werden, wenn das Band dadurch beschädigt werden kann.
- Anschlagmittel aus Chemiefasern sind stets so zu verwenden, dass die Last gegen Herabfallen gesichert ist (kein Hängegang, Verrutschen muss verhindert werden).
- In der Anschlagart „geschnürt“ dürfen nur Anschlagmittel mit verstärkten Endschlaufen verwendet werden.
2. Verwendung unter extremen Temperaturen oder in Verbindung mit Chemikalien
- Der Einsatz in extremen Temperaturbereichen muss durch den Hersteller freigegeben sein.
- Für Anschlagmittel mit blauem Etikett (PES) ist der Temperaturbereich von –40 °C bis +100 °C unbedenklich.
- Polyester kann unter Chemikalieneinwirkung in Tragfähigkeit beeinträchtigt werden.
Rundschlingen und Hebebänder müssen vor der ersten Inbetriebnahme auf Kennzeichnung, Abmessungen und mögliche Beschädigungen geprüft sein. Produkte mit mangelhafter Kennzeichnung dürfen nicht verwendet werden!
3. Identifizierung der Produkte
Alle SAFETYTEX® Produkte sind mit dem nach DIN EN 1492‑1/-2 vorgeschriebenen Etikett versehen. Angaben auf dem Etikett:
- WLL (Working Load Limit – Tragfähigkeit)
- Werkstoff (PES = Polyester, blaues Etikett)
- Nutzlänge (Meter)
- Herstelljahr
- Herstellerkennzeichen
- Rückverfolgbarkeitscode
- GS-Zeichen der Prüfstelle
- CE-Kennzeichnung
- Angabe der Norm
- Tragfähigkeit bei üblichen Anschlagarten
4. Belastungstabellen
Die Tabellen zeigen die Tragfähigkeit unterschiedlicher Anschlagmittel. Jede Anschlagart muss im Einzelfall geprüft werden. Die Nenntragfähigkeit entspricht der Anschlagart „direkt“ bei 0 ° Neigungswinkel.
Die Tabelle gilt für flachgewebte Hebebänder mit verstärkten Schlaufen gemäß Form B nach DIN EN 1492‑1.

Gilt auch für Form A Hebebänder und Rundschlingen gemäß DIN EN 1492‑2.

5. Lastentransport
Befolgen Sie stets gute Anschlagpraxis: Planen Sie Anschlag-, Hebe- und Absetzvorgänge sorgfältig.
- Gewicht und Schwerpunkt der Last ermitteln. Kennzeichnungen beachten bzw. wiegen.
- Dem Kranführer das Gewicht mitteilen.
- Kranhaken senkrecht über dem Schwerpunkt führen.
- Last richtig Anschlagen – Fehler können zu schweren Verletzungen führen.
Last muss so angeschlagen sein, dass weder Last noch Anschlagmittel beschädigt werden.
Beim Heben muss Verdrehung vermieden werden – Anschlagpunkt senkrecht über Schwerpunkt.
Nur geeignete und ausreichend dimensionierte Anschlagpunkte verwenden!
- Nie unter Umschnürungen greifen!
- Hebebänder und Rundschlingen müssen mit voller Breite tragen.
- Schlaufen dürfen nicht zu kurz sein (max. Öffnungswinkel 20 °).
- Öffnungswinkel größer 20 ° sind unzulässig!
- Keine Nähte im Hakenbereich verwenden.
- Kennzeichnung darf nicht beschädigt sein.
- Nur gleichartige Materialien kombinieren.
Achtung: Hängegang nicht gestattet!
Ausnahmen nur bei großem Lastvolumen oder stabiler Traverse möglich.
Beim Anschlagen „geschnürt“ nur verstärkte Endschlaufen verwenden.
- Nach Anschlagen Gefahrenbereich verlassen.
- Koordination mit allen Beteiligten sicherstellen.
- Gefährdete Personen: Anschläger & andere im Transportbereich
- Nur eine Person gibt Signale.
- Probeheben: Last auf Waage und gleichmäßigen Zug prüfen.
- Wenn Last schief hängt, sofort ablassen & neu befestigen.
- Transport mit Kran durchführen.
- Sperrige oder windanfällige Lasten mit Leitseil führen.
- Last absetzen nach Anschlaganweisung.
- Last gegen Umstürzen sichern.
- Anschlagmittel sicher entfernen.
- Unbenutzte Anschlagmittel nicht hängen lassen oder verhaken.
Wichtige Anwendungs- und Warnhinweise
- Vermeiden Sie Reißen oder Ruckbelastung.
- nicht aus der Last herausziehen, solange sie ruht.
- Hebebänder und Rundschlingen nicht über raue Oberflächen ziehen.
- Last nie im Anschlagmittel belassen, wenn Schaden möglich ist.
- Schutz erforderlich bei scharfen Kanten (Radius < Dicke).
Achtung: PVC-/PU-Manschetten nur als Abriebschutz, nicht als Kantenschutz!
- Anschlagmittel dürfen nicht verknotet oder verdreht belastet werden.
- Keine Verlängerung durch Ineinanderschieben oder Knoten.
- Bei Schweiß- oder Schleifarbeiten: Schutz gegen Funkenflug notwendig.
6. Aufbewahrung
- Anschlagmittel müssen trocken, luftig und gegen Witterung, UV und aggressive Stoffe geschützt gelagert werden.
- Nicht in Nähe von Feuer oder heißen Stellen trocknen; Temperatur ≤ 100 °C.
- Heiße Stellen: Dampfleitungen, Heizstrahler, etc.
7. Überwachung und Prüfung
- Mindestens einmal jährlich durch sachkundige Personen gemäß § 10 BetrSichV prüfen lassen.
- Weitere Prüfungen je nach Einsatzbedingungen möglich; häufigere Intervalle empfohlen.
- Anschlagmittel regelmäßig auf sichtbare Mängel prüfen.
- Beschmutzte oder chemisch beanspruchte Anschlagmittel sorgfältig prüfen und ggf. Hersteller kontaktieren.
- Prüfung muss dokumentiert werden.
8. Ablegereife
Benutzung entziehen bei:
- Garnbrüche oder Schnitte > 10 % des Querschnitts
- Beschädigte tragende Nähte
- Verformung durch Wärme oder Reibung
- Schäden durch aggressive Stoffe
Ablegereife Rundschlingen:
- Beschädigte Ummantelung oder Einlage sichtbar beschädigt
- Verformung durch Wärme oder Strahlung
- Schäden durch aggressive Stoffe
9. Instandsetzungsarbeiten
- Anschlagmittel mit Mängeln (z. B. fehlendes Etikett) gelten als nicht instandsetzbar – Reparaturen nur durch Hersteller.
10. Quellen
- BGI 873 – Rundschlingen und Hebebänder aus Chemiefasern
- DIN EN 1492‑1 – Hebebänder aus Chemiefasern
- DIN EN 1492‑2 – Rundschlingen aus Chemiefasern
- BGR 500 – Lastenaufnahmeeinrichtungen
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
ATS Arbeitsschutz GmbH & Co. KG
An der Schweriner Chaussee 1
19370 Parchim OT Neuhof
Vertr. d. Geschäftsführer: Olivier Schulz
Telefon: 038716 333 900
E‑Mail: info@ats-arbeitsschutz.de
USt‑IdNr.: DE 330 156 508
eingetragen im Amtsgericht Schwerin
Handelsregisternummer HRA 4129
Persöhnlich haftende Gesellschafterin: ATS Verwaltungs GmbH
Sitz: Parchim, HRB 13397
