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Ladungssicherung – Zurrmittel

Bitte lesen Sie vor der Inbetriebnahme des Zurrmittels diese Benutzerinformation inklusive seiner Sicherheits- und Gefahrenhinweise sorgfältig durch. Bevor das ausgewählte Zurrmittel erstmals in Betrieb genommen werden soll, ist zu prüfen, ob das Label und seine Parameter richtig und für den Einsatzzweck geeignet sind. Verwenden Sie niemals ein Zurrmittel, welches schadhaft oder dessen Label nicht mehr zu erkennen ist.
 

Identifizierung unserer Zurrmittel

Alle Zurrmittel enthalten das nach DIN EN 12195-2:2000 vorgeschriebene Label, welches in das Gurtband eingenäht ist.
Dieses enthält mindestens die folgenden Angaben:
• Zurrkraft (LC)
• Längen LG bei einteiligen Zurrmitteln, Längen LGF und LGL bei zweiteiligen Zurrmitteln in m
• Normale Handkraft SHF in daN
• Normale Spannkraft S TF in daN
• Warnhinweis „Darf nicht zum Heben verwendet werden“
• Werkstoff des Gurtbandes
• Name oder Symbol des Herstellers
• Rückverfolgbarkeitscode
• Norm
• Produktionsjahr
• Dehnung des Gurtbandes in % bei LC
• Hersteller

Verwenden Sie niemals ein Zurrmittel, welches schadhaft oder dessen Kennzeichnung nicht mehr vorhanden ist!







 

1. Geltungsbereich

Was bedeutet Ladungssicherung?
Die Ladungssicherung beschreibt alle notwendigen Mittel und Maßnahmen, um den Transport von Gütern auf öffentlichen Straßen gegen mögliche physikalische Kräfte abzusichern. Die Auswahl, Handhabung, der Bestimmungszweck sowie die Kontrolle sind in der DIN EN 12195:2000 niedergeschrieben.

Im Grundsatz gelten die folgenden Richtlinien und Normen:
• BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln
• BGI 649: Ladungssicherung und Lastverteilung auf Fahrzeugen
• VDI 2700ff: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen
• DIN EN 12195-2: Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen, Teil 2
Darüber hinaus sind ggf. weitere Sonderregelungen und Normen zu beachten.

2. Allgemeines

Die Verantwortung der Ladungssicherung obliegt dem Fahrer, Halter und Verlader. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ist immer im Voraus zu planen. Eine ungenügende, falsch angebrachte sowie fehlende Ladungssicherung kann verheerende Folgen nach sich ziehen. Beachten Sie stets die physikalischen Kräfte, die beim Transport der Güter entstehen – insbesondere die Trägheit sowie Zentrifugal- bzw. Zentripetalkräfte. Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten von Ladungssicherung:
• Die formschlüssige Ladungssicherung, bei der das Transportgut zum Beispiel gegen die Wände des Frachtraumes abgestützt wird.
• Die kraftschlüssige Ladungssicherung, bei der Hilfsmittel zum Einsatz kommen, die einer Lageänderung durch physikalische Kräfte entgegenwirken.

Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung enthält mindestens die folgenden Punkte:
• Gemäß §22 der Straßenverkehrsverordnung (StVO) muss die Ladung so gesichert werden, dass sie bei Ausweichbewegungen oder einer Vollbremsung nicht umfallen, verrutschen oder verrollen. Maßnahmen die geeignet sind, Ladung ordnungsgemäß zu sichern, werden in der VDI-Richtlinie 2700 beschrieben.
• Das zulässige Gesamtgewicht bzw. die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
• Der Ladungsschwerpunkt sollte auf der Längsmittellinie des Fahrzeuges und so niedrig wie möglich liegen.

3. Wahl des geeigneten Ladungssicherungsverfahrens

Es wird im Grundsatz zwischen dem Nieder- und dem Diagonalzurren – oder eben der Kombination aus beidem – unterschieden. Aus Stabilitätsgründen müssen mindestens zwei Zurrgurte beim Niederzurren und zwei Paare Zurrgurte beim Diagonalzurren verwendet werden.

Beim Niederzurren wird das Zurrmittel oberhalb der Ladung geführt, an der Ladefläche eingehängt und mit dem Spannelement gespannt. Bei diesem Verfahren wird das Transportgut auf die Ladefläche „gepresst“. Die Kraft, die so über das Zurrmittel auf die Ladung wirkt, wird als Vorspannkraft bezeichnet. Sie wird lediglich über das Spannelement des Zurrmittels aufgebracht. Beim Niederzurren darf maximal die auf dem Label angebrachte Handzugkraft SHF eingebracht werden. Des Weiteren sollte eine möglichst hohe Reibung zwischen dem Transportgut und der Ladungsfläche vorhanden sein. Dieser Reibbeiwert kann ggf. durch Antirutschmatten erhöht werden.

Bild Niederzurren















Abbildung 1: Niederzurren einer Ladung
Quelle: DIN EN 12195-1:2010 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1



 

Beim Diagonalzurren wird das Transportgut direkt zwischen den Zurrpunkten am Transportgut selbst als auch an der Ladefläche eingespannt.
Das Transportgut wird somit „in Position gehalten“. Die Zurrwinkel sollten zwischen 20° und 65° für den Vertikalwinkel α, und 6° bis 55° für den Horizontalwinkel β liegen.

Bild Diagonalzurren










Abbildung 2: Diagonalzurren einer Ladung
Quelle: DIN EN 12195-1:2010 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1



4. Wahl der erforderlichen Zurrmittel

Bei der Auswahl und dem Gebrauch von Zurrmitteln müssen die erforderliche Zurrkraft sowie die Verwendungsart und die Art der zu zurrenden Ladung berücksichtigt werden. Die Größe, Form und das Gewicht der Ladung sowie die Verwendungsart und Umgebung bestimmen die richtige Auswahl. Zur Berechnung der notwendigen Zug- und Vorspannkräfte sowie Anzahl der Zurrmittel wird auf die o.g. Normen und Richtlinien verwiesen. Hilfsmittel können bereitgestellt werden. Der einteilige Zurrgurt besteht aus dem Gurtband und dem Spannelement und wird in der Regel zum Umreifen der Ladung eingesetzt. Der zweiteilige Zurrgurt besteht aus einem Fest- und einem Losende. Eine weitere, wichtige Variable, die bekannt sein muss, ist der Reibbeiwert µ. Dieser kann – je nach Materialpaarung und Umgebung (trocken, nass, fettig) – stark variieren. Ein Reibbeiwert µ von 0,2 bedeutet, dass eine Kraft von 200 daN erforderlich ist, um eine Ladung von 1 t zu verschieben. Ferner sind noch 800 kg Ladung zu sichern. Eine Übersicht kann der folgenden Tabelle entnommen werden:

Materialpaarung an der Berührungsfläche (Oberfläche trocken) Reibbeiwert µ
Schnittholz – Sperrholz 0,45
Schnittholz – Stahlblech 0,30
Hobelholz – Sperrholz 0,30
Hobelholz – Stahlblech 0,20
Kunststoffpalette – Sperrholz 0,20
Kunststoffpalette – Stahlblech 0,15
Stahlkiste - Sperrholz 0,45
Stahlkiste - Stahlblech 0,20
Rauer Beton – Schnittholzlatten 0,70
Glatter Beton - Schnittholzlatten 0,55
Gummi 0,60

Tabelle 1: Für die Berechnung zu verwendende Reibbeiwerte einiger gebräuchlicher Waren und Oberflächen
Quelle: DIN EN 12195-1:2010 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Sicherheit – Teil 1

Durch die falsche Auswahl kann ein Versagen des Zurrmittels erreicht werden.

5. Beschreibung und Handhabung der Zurrmittel

Zurrmittel bestehen aus dem Spannmittel, Spannelement und nach Konfiguration aus einem Verbindungselement.

  • Spannmittel = Ketten, Gurte oder Drahtseile
  • Spannelement = Ratsche, Winde oder Spannschloss
  • Verbindungselement = Haken o.ä.

Zurrgurte bestehen demnach aus einem Spannelement oder einer Gurtbandklemme sowie einem Gurtband mit oder ohne Verbindungselement.
Zurrgurte lassen sich in einteilige bzw. zweiteilige Zurrgurte einteilen.

Abbildung 3: Schematische Darstellung eines zweiteiligen Zurrgurtes

Das Spannelement setzt sich aus der Konsole, der Schlitzwelle und dem Ratschenhebel (auch als Ergo-Ratsche erhältlich) zusammen. Durch das Betätigen des Ratschenhebel dreht sich die Schlitzwelle und zieht das Gurtband zusammen, so dass dieses gespannt wird. Wird der Ratschenhebel in die Löseposition bewegt, so wird das Gurtband freigegeben und entspannt. Eine Vorrichtung zur Verbindung des Zurrgurtes bzw. des Spannelementes mit dem Zurrpunkt der Ladefläche oder dem Zurrpunkt des Transportgutes wird als Verbindungselement bezeichnet.

Abbildung 4: Schematische Darstellung einer Ratsche

Die Anwendung eines Zurrgurtes erfolgt in 5 Schritten.

  • Schritt 1: Öffnen Sie die Ratsche des Spanngurtes.Schritt 2: Fädeln Sie das lose Ende des Gurtes jetzt in die am anderen Ende befestigte Ratsche ein. Achten Sie darauf, dass der Gurt sich nicht verdreht oder knickt.
  • Schritt 3: Ziehen Sie das Gurtband nun so lange durch die Ratsche, bis die gewünschte Länge erreicht ist. So wird der Gurt auf Vorspannung gebracht.
  • Schritt 4: Bewegen Sie den Ratschenhebel hin und her, um den Spanngurt festzuziehen. Dies führen Sie so lange fort, bis die gewünschte Vorspannkraft erreicht ist. Schließen Sie die Ratsche nach dem Spannen und befestigen Sie das Losende.
  • Schritt 5: Zum Lösen des Zurrgurtes bringen Sie die Ratsche in die Löseposition, indem Sie den Löseschieber ziehen und den Ratschenhebel in die notwendige Position bringen. Nun können Sie das Gurtband wieder herausziehen.

Achten Sie darauf, dass sich die Ladung während der Fahrt setzen kann. Das bedeutet, dass das Zurrmittel hinsichtlich seiner Vorspannung mehrmals, in kürzeren Intervallen, überprüft werden sollte! Zurrmittel dürfen nicht überlastet werden! Bei Zurrmitteln mit einem Haken als Verbindungselement sollte darauf geachtet werden, dass der Haken von innen nach außen eingehakt werden. So kann sichergestellt werden, dass der Haken sich nicht aus seiner Position bewegt.

6. Hinweise zur Ablegereife

Wann darf ein Zurrmittel nicht mehr verwendet werden?
• Einschnitte von mehr als 10% an der Webkante (Gurtband)
• Garnbrüche (Gurtband)
• Beschädigungen der tragenden Nähte (Gurtband)
• Schäden durch den Kontakt mit aggresiven Chemikalien (Gurtband)
• Verformungen an der Schlitzwelle (Ratsche)
• Verschleiß an den Zahnkränzen (Ratsche)
• Bruch des Spannhebels (Ratsche)
• Bruch des Verbindungselementes
• Aufweitung der Verbindungselemente um mehr als 5%
• Fehlen bzw. unleserliches Label

Beschädigte Zurrmittel dürfen nur von sachkundigen Personen repariert werden. Zurrmittel sind mindestens einmal jährlich betriebsseitig durch sachkundige Personen zu kontrollieren. Die Prüfung ist zu dokumentieren. Sind die hier genannten Pflichten nicht erfüllt, so sind die Zurrmittel außer Betrieb zu nehmen. Sachkundige Personen sind Personen, die durch ihre Berufserfahrung und die damit verbundenen zeitnahen, beruflichen Tätigkeiten über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung von Zurrmitteln verfügen.

7. Anwendungs- und Sicherheitshinweise

1. Zurrgurte dürfen nicht zum Heben verwendet werden.
2. Zurrgurte dürfen nicht geknotet werden.
3. Zurrgurte sollen frei von externen Lasten sein.
4. Bei Einschnitten von mehr als 10% an der Webkante ist das Zurrmittel aus dem Betrieb zu nehmen.
5. Verdrehte Zurrmittel dürfen nicht eingesetzt werden.
6. Bei Zurmitteln sollte darauf geachtet werden, dass der Haken von innen nach außen eingehakt wird. So kann sichergestellt werden, dass der Haken sich nicht aus seiner Position bewegt.
7. Spann- und Verbindungselemente dürfen nicht auf Biegung beansprucht werden.
8. Es ist darauf zu achten, dass der Zurrgurt durch die Kanten der Ladung nicht beschädigt wird. Verwenden Sie wenn nötig Schutzbezüge oder Kantenschoner.
9. Zurrmittel dürfen nicht über scharfe Kanten gespannt werden.

Bitte beachten Sie die o. g. Hinweise. Bei Missachtung kann die Funktionsfähigkeit des Zurrmittels nicht mehr gewährleistet werden. Schwere Unfälle sind die Folge. Bevor das ausgewählte Zurrmittel erstmals in Betrieb genommen werden soll, ist zu prüfen, ob das Label und seine Parameter richtig und für den Einsatzzweck geeignet sind.

























 

Wichtige Anwendungs-, Sicherheits- und Gefahrenhinweise Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise. Bei Missachtung kann die Funktionsfähigkeit des Zurrmittels nicht mehr gewährleistet werden. Schwere Unfälle sind die Folge. Verwenden Sie niemals ein Zurrmittel, welches schadhaft ist oder kein entsprechendes Label aufweist!

  • Bei der Auswahl und dem Gebrauch von Zurrmitteln müssen die erforderliche Zurrkraft sowie die Verwendungsart und die Art der zu zurrenden Ladung berücksichtig werden.
    Ferner ist immer gute Zurrpraxis zu berücksichtigen.
  • Der Einsatz unterschiedlicher Zurrmittel innerhalb eines Verwendungszweckes aufgrund unterschiedlicher Eigenschaften und Fähigkeiten ist streng untersagt!
  • Während des Gebrauches müssen Flachhaken mit der gesamten Breite im Hakengrund aufliegen.
  • Vor dem Öffnen der Verzurrung sollte man sich vergewissern, dass die Ladung auch ohne Sicherung noch sicher steht. Falls nötig, sind die für den weiteren Transport vorgesehenen Anschlagmittel bereits vorher an der Ladung anzubringen, um ein Herunterfallen und/oder Kippen der Ladung zu verhindern.
  • Vor Beginn des Abladens müssen die Verzurrungen so weit gelöst sein, dass die Last frei steht.
  • Während des Be- und Entladens muss auf die Nähe jeglicher tiefhängender Oberleitungen geachtet werden.
  • Nach kurzer Zeit bzw. über die gesamte Fahrstrecke hinweg, ist die Vorspannung der Zurrmittel zu überprüfen und diese ggf. nachzuziehen.
  • Die Werkstoffe, aus denen Zurrgurrte hergestellt werden, verfügen über unterschiedliche chemische Beständigkeiten. Beachten Sie auch, dass diese sich mit dem Temperaturverlauf ändern können. Die Hinweise des Herstellers oder Lieferers sind zu beachten:
    • Polyamide sind widerstandsfähig gegenüber der Wirkung von Alkalien. Sie werden aber von mineralischen Säuren angegriffen.
    • Polyester ist gegenüber mineralischen Säuren resistent, wird aber von Laugen angegriffen.
    • Polypropylen wird wenig von Säuren und Laugen angegriffen und eignet sich für Anwendungen, bei denen hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Chemikalien verlangt wird.
    • Verunreinigte Zurrgurte sind sofort außer Betrieb zu nehmen, in kaltem Wasser zu spülen und an der Luft zu trocknen.
  • Das textile Gurtmaterial kann abfärben.
  • Zurrgurte in Übereinstimmung mit DIN EN 12195-2:2000 sind für die Verwendung in den folgenden Temperaturbereichen geeignet:
    • -40°C bis +80°C für Polypropylen (PP)
    • -40°C bis +100°C für Polyamid (PA)
    • -40°C bis +120°C für Polyester (PES)
  • Zurrgurte müssen außer Betrieb genommen oder dem Hersteller zur Instandsetzung geschickt werden, falls sie Anzeichen von Schäden zeigen. Die folgenden Punkte sind als Anzeichen von Schäden zu betrachten:
    • Risse, Schnitte, Einkerbungen und Brüche der lasttragenden Fasern bzw. Nähte bei Gurtbändern
    • Verformungen, Risse, Anzeichen von Verschleiß und Korrosion bei Endbeschlagteilen und Spannelementen.
  • Es dürfen nur Zurrgurte instand gesetzt werden, die Etiketten zu ihrer Identifizierung aufweisen. Es sind nur lesbar gekennzeichnete und mit Etiketten versehene Zurrgurte zu verwenden.
  • Es ist darauf zu achten, dass der Zurrgurt durch die Kanten der Ladung nicht beschädigt wird. Ferner sind Gurtbänder vor Reibung und Abrieb sowie vor Schädigungen durch Ladungen mit scharfen Kanten durch die Verwendung von Schutzüberzügen und/oder Kantenschonern zu schützen.
  • Zurrgurte dürfen nicht überlastet werden: die maximale Handkraft von 25 daN (Gurtbreite = 25mm) bzw. 50 daN (Gurtbreite > 25mm) darf nur mit einer Hand aufgebracht werden. Es dürfen keine mechanischen Hilfsmittel verwendet werden, es sei denn, diese sind Teil des Spannelementes.
  • Geknotete Zurrgurrte dürfen nicht verwendet werden.

Die vorliegende Bedienungsanleitung ist als eigene Darstellung in Anlehnung an DIN EN 12195-2:2000 erstellt worden.