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Muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen? Die wichtigsten Infos

In vielen Branchen muss spezielle Berufskleidung getragen werden. Zum einen aus Sicherheitsgründen und zum anderen, um das Unternehmen nach außen zu repräsentieren. Dabei fragen sich jedoch sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, wer für die Anschaffung der Ausstattung zuständig ist. 

In diesem Artikel klären wir auf, wann Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die passende Arbeitsbekleidung zu stellen und wann es sich dabei um Kulanz handelt. Dabei betrachten wir den Unterschied zwischen verschiedenen Branchen und Kleidungsstücken. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche hochwertige Berufskleidung Sie in unserem Online-Fachhandel für Ihre Mitarbeiter bestellen können.

Muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen? Arbeiter trägt Arbeitsbekleidung

Was genau gehört zur Berufskleidung?

Bevor wir erläutern, in welchen Fällen der Arbeitgeber die Kosten für Arbeitskleidung übernehmen muss, möchten wir zuerst definieren, worum es sich dabei genau handelt. Wichtig ist, dass Berufskleidung nicht gleich Schutzkleidung ist und es verschiedene Kategorien gibt. 

So gibt es zuerst die Berufskleidung, die frei vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden kann. Diese Kleidung hat primär die Funktion, die Mitarbeiter als Mitglied des jeweiligen Unternehmens erkennbar zu machen. Auf diese Weise sollen Kunden und Geschäftspartner direkt erkennen, mit welchem Unternehmen sie es zu tun haben.

Grundsätzlich haben Arbeitgeber in diesem Fall die Direktionshoheit, allerdings kann der Betriebsrat an den Vereinbarungen mitwirken. Die wichtigsten Beispiele sind Branchen wie das Gesundheitswesen, die Pflege, Medizin oder die Gastronomie. Doch auch Behörden wie die Polizei oder Feuerwehr müssen anhand ihrer Dienstkleidung zu erkennen sein. In diesem Fall ist es oft branchenabhängig, ob der Arbeitgeber die Kosten übernimmt. 

Während Arbeitnehmer in Büros oder der Gastronomie häufig selbst die passende Berufskleidung besorgen müssen, stellt ein öffentlicher Arbeitgeber die nötige Dienstkleidung in der Regel – vor allem in Behörden. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber eine spezifische einheitliche Arbeitskleidung vorschreibt, die beispielsweise das Firmenlogo tragen soll.

Schutzkleidung muss vom Arbeitgeber gestellt werden

Während es Ihnen als Arbeitgeber im Fall einfacher Berufskleidung freigestellt ist, inwiefern Sie sich an den Kosten beteiligen, ist die Sache bei Schutzkleidung anders gelagert. Dabei handelt es sich um Ausrüstung, die für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter unerlässlich sind. Klassische Beispiele sind Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicheren Sohlen oder Arbeitshandschuhe, die die Finger und Hände vor Verletzungen schützen.

Laut §3 Abs. 3 ArbSchG obliegt dem Arbeitgeber in entsprechenden Arbeitsbereichen die Verpflichtung, die Kosten für die Ausstattung und die Maßnahmen für den Arbeitsschutz voll selbst zu tragen. Diese Kostenübernahme durch den Arbeitgeber beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Beschaffung der nötigen Sicherheitskleidung, sondern auch auf die Wartung, Reparatur und Reinigung. Allerdings haben Sie als Arbeitgeber in einigen Fällen die Möglichkeit, das private Nutzungsrecht einzuschränken.

Freiwillige Schutzkleidung ist von der Kulanz abhängig

Die Kostenübernahme für gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung ist also unausweichlich. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Arbeitnehmer freiwillig zusätzliche Ausrüstung kauft. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung für den Arbeitgeber zur Kostenübernahme. Allerdings ist es möglich, eine individuelle Kostenvereinbarung zu treffen. So können Sie Ihren Mitarbeiter unterstützen und einen Teil der Kosten für die zusätzliche Ausstattung übernehmen.

In welchen Branchen gilt die Kostenübernahme meistens?

Inwiefern Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, für die Schutzkleidung Ihrer Mitarbeitenden aufzukommen, ist also von Ihrer Branche und den Aufgabenbereichen abhängig. Im Folgenden finden Sie einen praktischen Überblick, der Ihnen zeigt in welchen Fällen für Sie eine gesetzliche Verpflichtung besteht:

  • Handwerk: Im Handwerk wird körperlich mit Werkzeugen gearbeitet. In diesen Betrieben ist die Bereitstellung von Arbeitskleidung oft gesetzlich vorgeschrieben. Klassische Ausrüstungsgegenstände sind zum Beispiel die Arbeitshose.

  • Baugewerbe: Im Bauwesen ist Schutzkleidung auch gesetzlich vorgeschrieben. Auch in dieser Branche sind Hosen, durchtrittsicheres Schuhwerk und auch Schutzhelme Teil der essentiellen Ausrüstung.

  • Industrie: Auch in der Industrie ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Mitarbeiter effektiv mit Schutzkleidung auszustatten. Mit welchen genau ist dabei von der Branche und den Aufgabenbereichen abhängig. In der Metallindustrie handelt es sich um robuste Kleidung, die vor Schnitten und Verletzungen schützt. In der Chemieindustrie muss die Kleidung hingegen beständig gegenüber Säuren und flüssigkeitsabweisend sein.

  • Elektronik: In der Elektrotechnik, ob im Handwerk oder in der Produktion ist ESD-Bekleidung notwendig, um Mitarbeiter und die elektronischen Bauteile vor Entladungen zu schützen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ESD-Sicherheitsschuhe, ESD-Handschuhe und ESD-Jacken zu stellen.

  • Gesundheitswesen und Pflege: In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen stellen Arbeitgeber in der Regel die Kittel und die OP-Bekleidung. Hinzu kommt Mundschutz, um die Belegschaft vor möglichem Infektionsgeschehen zu schützen.

  • Logistik: Auch in der Logistik gelten Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, die Mitarbeiter auszustatten. Natürlich gilt auch hier die Pflicht für festes Schuhwerk, aber auch für Warnschutzkleidung, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten.

Typische Berufskleidung, die vom Arbeitgeber gestellt wird

Jetzt kennen Sie die Branchen, in denen Arbeitskleidung in der Regel vom Arbeitgeber gestellt werden muss. Im Folgenden möchten wir Ihnen zeigen, welche Ausrüstungsgegenstände und Kleidungsstücke davon am häufigsten betroffen sind. Dabei gilt auch hier wieder, dass die zu stellende persönliche Schutzausrüstung (PSA) ganz von der Branche des Unternehmens und der Tätigkeit des einzelnen Arbeitnehmers abhängig sind:

  • Kleidung für Arbeit im Freien: Im Freien stellen Arbeitgeber häufig die nötige Ausrüstung zur Verfügung, um die Mitarbeiter vor Wind und Wetter zu schützen. In unserem Online-Fachhandel können Sie zum Beispiel hochwertige Arbeitsjacken kaufen, die wasserabweisend und winddicht sind.

  • Sicheres Schuhwerk: Auch Arbeitsschuhe werden in der Regel vom Arbeitgeber bezahlt. Diese zählen zur essentiellen Arbeitsausrüstung, um die Mitarbeiter zu entlasten und die Füße vor herumliegenden Splittern oder Scherben zu schützen.

  • Schutz fürs Gehör: Bei Arbeiten mit hoher Lärmbelastung ist ein effektiver Schallschutz unabdingbar für die Gesundheit der Mitarbeiter, weshalb die Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden. In unserem Online-Fachhandel können Sie effektiven Gehörschutz kaufen, der perfekt für Arbeiten in der Forstwirtschaft geeignet ist.

  • Schutz für das Gesicht: Apropos Forstarbeiten – auch Gesichtsschutz muss vom Arbeitgeber übernommen werden. Dazu gehören Visiere, Helme und Mundschutz, um vor Partikeln, Flüssigkeiten, Gasen und Infektionen zu schützen. All diese unterschiedlichen Ausrüstungsgegenstände können Sie in unserem Online-Fachhandel in hoher Qualität und preiswert für Ihre Belegschaft bestellen.

Als Arbeitgeber Schutzkleidung beim Experten kaufen

Wenn Sie als Arbeitgeber in einer Branche tätig sind, in der Sie zur Kostenübernahme der Sicherheitskleidung verpflichtet sind, empfehlen wir Ihnen darauf zu achten, die Anschaffung bestmöglich von der Steuer abzusetzen. Zudem sollten Sie auf hochwertige Schutzkleidung setzen, da sich die Investition so langfristig auszahlt und sich Ihre Mitarbeiter auf den Schutz verlassen können.

Daher können wir Ihnen nur empfehlen, Ihre Mitarbeiter in unserem Online-Fachhandel mit Arbeitskleidung auszustatten. Erkunden Sie unser Sortiment und finden Sie hochwertige Ausstattung von zahlreichen bekannten Marken, die in Ihrem Unternehmen für ein hohes Maß an Arbeitssicherheit sorgen. So sind Sie und Ihre Mitarbeitenden auf der sicheren Seite.

Häufige Fragen zum Bereitstellen von Arbeitskleidung

Sollten an dieser Stelle noch Fragen zum Thema der Bereitstellung von Arbeitskleidung offen sein, werden Sie hier fündig. Im Folgenden haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden und anderer Unternehmen gesammelt und übersichtlich für Sie beantwortet:

Dürfen Arbeitnehmer Berufskleidung verweigern?

Wenn Arbeitnehmer eine vorgeschriebene oder vertraglich festgelegte Berufskleidung verweigern, können Sie ihm eine Abmahnung erteilen.

Können Arbeitgeber eine Kaution verlangen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Arbeitgeber eine Kaution verlangen. Das gilt vor allem, wenn es sich um spezielle Schutzausrüstung handelt. Dabei darf die Höhe der Kaution jedoch nicht unverhältnismäßig hoch sein.

Wer kommt für die Reinigung von Berufskleidung auf?

Wenn die Kleidung aus Sicherheitsgründen gereinigt werden muss, um zum Beispiel Chemikalien zu entfernen, muss der Arbeitgeber für die Reinigung aufkommen. Handelt es sich jedoch um allgemeine Berufskleidung, ist die Reinigung in der Regel Sache des Arbeitnehmers.


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Kommentare 1
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Max S., 11.03.26 15:31

Danke für den informativen Beitrag! Mir war vorher nicht klar, dass Schutzkleidung immer vom Arbeitgeber gestellt werden muss. Gut erklärt fand ich auch, dass es bei normaler Berufskleidung oft auf den Einzelfall ankommt.

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