In vielen Branchen muss spezielle Berufskleidung getragen werden. Zum einen aus Sicherheitsgründen und zum anderen, um das Unternehmen nach außen zu repräsentieren. Dabei fragen sich jedoch sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, wer für die Anschaffung der Ausstattung zuständig ist.
In diesem Artikel klären wir auf, wann Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, die passende Arbeitsbekleidung zu stellen und wann es sich dabei um Kulanz handelt. Dabei betrachten wir den Unterschied zwischen verschiedenen Branchen und Kleidungsstücken. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche hochwertige Berufskleidung Sie in unserem Online-Fachhandel für Ihre Mitarbeiter bestellen können.

Was genau gehört zur Berufskleidung?
Bevor wir erläutern, in welchen Fällen der Arbeitgeber die Kosten für Arbeitskleidung übernehmen muss, möchten wir zuerst definieren, worum es sich dabei genau handelt. Wichtig ist, dass Berufskleidung nicht gleich Schutzkleidung ist und es verschiedene Kategorien gibt.
So gibt es zuerst die Berufskleidung, die frei vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden kann. Diese Kleidung hat primär die Funktion, die Mitarbeiter als Mitglied des jeweiligen Unternehmens erkennbar zu machen. Auf diese Weise sollen Kunden und Geschäftspartner direkt erkennen, mit welchem Unternehmen sie es zu tun haben.
Grundsätzlich haben Arbeitgeber in diesem Fall die Direktionshoheit, allerdings kann der Betriebsrat an den Vereinbarungen mitwirken. Die wichtigsten Beispiele sind Branchen wie das Gesundheitswesen, die Pflege, Medizin oder die Gastronomie. Doch auch Behörden wie die Polizei oder Feuerwehr müssen anhand ihrer Dienstkleidung zu erkennen sein. In diesem Fall ist es oft branchenabhängig, ob der Arbeitgeber die Kosten übernimmt.
Während Arbeitnehmer in Büros oder der Gastronomie häufig selbst die passende Berufskleidung besorgen müssen, stellt ein öffentlicher Arbeitgeber die nötige Dienstkleidung in der Regel – vor allem in Behörden. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber eine spezifische einheitliche Arbeitskleidung vorschreibt, die beispielsweise das Firmenlogo tragen soll.
Schutzkleidung muss vom Arbeitgeber gestellt werden
Während es Ihnen als Arbeitgeber im Fall einfacher Berufskleidung freigestellt ist, inwiefern Sie sich an den Kosten beteiligen, ist die Sache bei Schutzkleidung anders gelagert. Dabei handelt es sich um Ausrüstung, die für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter unerlässlich sind. Klassische Beispiele sind Sicherheitsschuhe mit durchtrittsicheren Sohlen oder Arbeitshandschuhe, die die Finger und Hände vor Verletzungen schützen.
Laut §3 Abs. 3 ArbSchG obliegt dem Arbeitgeber in entsprechenden Arbeitsbereichen die Verpflichtung, die Kosten für die Ausstattung und die Maßnahmen für den Arbeitsschutz voll selbst zu tragen. Diese Kostenübernahme durch den Arbeitgeber beschränkt sich jedoch nicht nur auf die Beschaffung der nötigen Sicherheitskleidung, sondern auch auf die Wartung, Reparatur und Reinigung. Allerdings haben Sie als Arbeitgeber in einigen Fällen die Möglichkeit, das private Nutzungsrecht einzuschränken.
Freiwillige Schutzkleidung ist von der Kulanz abhängig
Die Kostenübernahme für gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung ist also unausweichlich. Anders verhält es sich jedoch, wenn der Arbeitnehmer freiwillig zusätzliche Ausrüstung kauft. In diesem Fall besteht keine Verpflichtung für den Arbeitgeber zur Kostenübernahme. Allerdings ist es möglich, eine individuelle Kostenvereinbarung zu treffen. So können Sie Ihren Mitarbeiter unterstützen und einen Teil der Kosten für die zusätzliche Ausstattung übernehmen.
In welchen Branchen gilt die Kostenübernahme meistens?
Inwiefern Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet sind, für die Schutzkleidung Ihrer Mitarbeitenden aufzukommen, ist also von Ihrer Branche und den Aufgabenbereichen abhängig. Im Folgenden finden Sie einen praktischen Überblick, der Ihnen zeigt in welchen Fällen für Sie eine gesetzliche Verpflichtung besteht:
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Handwerk: Im Handwerk wird körperlich mit Werkzeugen gearbeitet. In diesen Betrieben ist die Bereitstellung von Arbeitskleidung oft gesetzlich vorgeschrieben. Klassische Ausrüstungsgegenstände sind zum Beispiel die Arbeitshose.
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Baugewerbe: Im Bauwesen ist Schutzkleidung auch gesetzlich vorgeschrieben. Auch in dieser Branche sind Hosen, durchtrittsicheres Schuhwerk und auch Schutzhelme Teil der essentiellen Ausrüstung.
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Industrie: Auch in der Industrie ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Mitarbeiter effektiv mit Schutzkleidung auszustatten. Mit welchen genau ist dabei von der Branche und den Aufgabenbereichen abhängig. In der Metallindustrie handelt es sich um robuste Kleidung, die vor Schnitten und Verletzungen schützt. In der Chemieindustrie muss die Kleidung hingegen beständig gegenüber Säuren und flüssigkeitsabweisend sein.
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Elektronik: In der Elektrotechnik, ob im Handwerk oder in der Produktion ist ESD-Bekleidung notwendig, um Mitarbeiter und die elektronischen Bauteile vor Entladungen zu schützen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ESD-Sicherheitsschuhe, ESD-Handschuhe und ESD-Jacken zu stellen.
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Gesundheitswesen und Pflege: In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen stellen Arbeitgeber in der Regel die Kittel und die OP-Bekleidung. Hinzu kommt Mundschutz, um die Belegschaft vor möglichem Infektionsgeschehen zu schützen.
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Logistik: Auch in der Logistik gelten Vorschriften, die den Arbeitgeber dazu verpflichten, die Mitarbeiter auszustatten. Natürlich gilt auch hier die Pflicht für festes Schuhwerk, aber auch für Warnschutzkleidung, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten.

Max S., 11.03.26 15:31
Danke für den informativen Beitrag! Mir war vorher nicht klar, dass Schutzkleidung immer vom Arbeitgeber gestellt werden muss. Gut erklärt fand ich auch, dass es bei normaler Berufskleidung oft auf den Einzelfall ankommt.